Skip to main content

Erstkontakt: Kostenloses Telefongespräch

Zu Beginn führe ich grundsätzlich ein kurzes kostenloses Telefongespräch durch, in welchem Sie die Möglichkeit haben mir Ihr Anliegen einmal zusammengefasst näher zu bringen und damit gleich im Vorfeld gemeinsam mit mir zu schauen, ob eine tiefenpsychologische Behandlung für Sie sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang haben Sie natürlich auch die Möglichkeit Ihre Fragen zu stellen oder von mir weiterführende Informationen zum Verfahren zu erhalten.

Kennenlerngespräch zum Vertrauens­aufbau

Im Anschluss vereinbaren wir einen Termin für ein Kennenlerngespräch. Dieses ist von entscheidender Bedeutung, da eine gelungene und erfolgreiche psychotherapeutische Behandlung nur auf dem Boden einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Therapeuten und Patient/in gelingen kann.

Hierfür bitte ich Sie insbesondere zu Beginn der Behandlung kritisch zu prüfen, wen Sie da mit mir eigentlich vor sich haben und ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Auch ich prüfe dieses beim Kennenlernen, wichtig ist aber vor allem, wie Sie sich fühlen. Auch nach einer Sitzung muss hierzu noch keine finale Entscheidung getroffen werden.

Raum für Entscheidung und Beginn der Therapie

Im Rahmen der Behandlung über eine Versicherung muss ein Entschluss zur Therapie während der sogenannten Probatorischen Sitzungen fallen, wovon i.d.R. 4-5 (je nach Versicherung und Vertrag) zur Verfügung stehen. Als Selbstzahler dienen die ersten beiden Gespräche einer Entscheidungsfindung, weshalb ich diese vergünstigt anbiete. Ist die Entscheidung gefallen, führen wir die Behandlung, welche natürlich bereits in den ersten Sitzungen begonnen hat, fort. Über alles Weitere kläre ich Sie dann in diesem Zusammenhang ausführlich auf.

Gesetzlich Versicherte

Um ein solches Verfahren anzustoßen, muss im Vorfeld der Behandlung u.a. eine sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung von einem Hausarzt oder niedergelassenen Psychotherapeuten eingeholt werden. Zusätzlich wird ein sogenanntes PTV 11 Formular sowie eine formlose Liste mit >10 Absagen über einen bestimmten Zeitraum von Praxen mit kassenärztlicher Zulassung benötigt. Je nach Ergebnis und Krankenkasse kann trotz Kostenübernahme eine Zuzahlung vonnöten sein.

Privat Versicherte

Die Kosten für die Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen grundsätzlich ganz, teilweise aber auch nur anteilig übernommen. Es ist daher auch für privat versicherte Personen zu empfehlen, dass Sie sich noch vor unserem ersten Termin einmal bei Ihrer Krankenkasse über Ihre jeweiligen Vertragsbedingungen (welche Leistungen werden pro Jahr zu welchem Satz übernommen) erkundigen, da diese erfahrungsgemäß stark variieren. Die Abrechnung in meiner Praxis orientiert sich am 3,5-fachen Satz nach GOP/GOÄ.

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt i.d.R. die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Es ist jedoch notwendig, dass Sie sich im Vorfeld einmal eigenständig informieren, ob die Kosten ganz oder nur teilweise bewilligt werden und welche Antragsformulare für die Kostenübernahme benötigt werden. Auch die Vertragsbedingungen der meist zusätzlich vorliegenden privaten Krankenversicherung sind hier zu berücksichtigen.

Selbstzahler

Natürlich ist es auch möglich die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Der Vorteil liegt hierbei darin, dass niemand außer Ihnen und mir über die Behandlung informiert werden muss und somit etwaige Diagnosen keiner offiziellen Institution gemeldet werden. Die Abrechnung meiner Praxis orientiert sich am 3,5-fachen Satz nach GOP/GOÄ und beträgt daher für Selbstzahler 140,76€ pro Sitzung.

Bundeswehr

Die Kosten für die Behandlung werden von der Bundeswehr generell übernommen. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass Sie sich eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt einholen, welche auf den behandelnden Therapeuten ausgestellt wird (Vordruck San/Bw/0217) und vom Arzt unterschrieben wird. Häufig muss zu jedem Quartal ein neuer Schein eingeholt werden, teilweise haben diese auch eine längere Gültigkeitsdauert.

Darüber hinaus muss eine Genehmigung vom Sanitätsamt der Bundeswehr eingeholt werden, damit die Kosten für die Behandlung übernommen werden können. Vor Behandlungsbeginn muss der Truppenarzt zudem eine somatische Abklärung veranlassen.

Bundespolizei

Die Heilfürsorge übernimmt die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in einer Privatpraxis. Die Abrechnung erfolgt nicht über die Krankenkasse. Es ist dennoch auch hier zu empfehlen, dass Sie sich im Vorfeld der Behandlung einmal über die genaue Kostenübernahme, notwendige Antragsformulare und die Anzahl der bewilligungsfähigen Behandlungsstunden pro Jahr informieren.

Veränderung ist an jedem Punkt möglich.

Wenn Sie Interesse an einem Erstgespräch oder Fragen zu meinem Angebot haben, kommen Sie gerne auf mich zu.

Kontakt
Termin buchen